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Häufig gestellte Fragen - für Eltern

 

Wann sollten Sie Ihr Kind das erste Mal bei uns vorstellen?

Nach Ansicht des Berufsverbandes der Deutschen Kieferorthopäden sollte der erste Besuch beim Kieferorthopäden im 5. - 6. Lebensjahr erfolgen. Früh erkannte Fehlstellungen lassen sich häufig einfach behandeln und verhindern so eine ungünstige Entwicklung während des Wachstums.

Alarmzeichen wie Lutschen nach dem 5. Lebensjahr, frühzeitiger Milchzahnverlust oder aber Zahnverletzungen sollten Sie als Eltern nutzen, um Ihr Kind beim Kieferorthopäden vorzustellen.

Wie lange dauert eine normale KFO-Behandlung ?

Sie sollten von einer zirka vierjährigen Behandlung ausgehen. In der Regel dauert der aktive Teil der Behandlung drei Jahre. Anschließend sollte das Ergebnis mindestens ein Jahr intensiv stabilisiert werden, um Verschlechterungen vorzubeugen.

Wie oft muss Ihr Kind zu uns kommen?

Nach dem Einsetzen der Behandlungsgeräte muss Ihr Kind alle vier bis sechs Wochen zur Kontrolle zu uns kommen. Ist die aktive Behandlung beendet, so kommt Ihr Kind alle acht bis zwölf Wochen zur intensiven Retentionskontrolle in unsere Praxis bis wir die Abschlussbesprechung machen.

Was geschieht mit den Weisheitszähnen?

Bevor wir die Abschlussbesprechung machen, erstellen wir ein aktuelles Röntgenbild zur Beurteilung der Weisheitszähne. Nach der Auswertung dieses Röntgenbildes und nach Überprüfung im Munde Ihres Kindes legen wir uns fest, ob wir die Weisheitszähne unter Klammerkontrolle durchbrechen lassen oder ob die Weisheitszähne besser entfernt werden sollten.

Wer übernimmt die Kosten der KFO-Behandlung Ihres Kindes?

Ist Ihr Kind in der gesetzlichen Krankenkasse versichert und liegt eine entsprechende Kassenindikation für die KFO-Behandlung vor, so übernimmt die gestzliche Krankenkasse nach Genehmigung des entsprechenden Plans die Kosten für eine kassenwirtschaftlich und ausreichende Versorgung. Sie müssen quartalsweise einen Eigenanteil von 20 bzw. 10 Prozent bezahlen, den Sie nach dem erfolgreichen Ende der Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse zurückerhalten.

Wünschen Sie eine Behandlung, die über den engen Rahmen einer kassenwirtschaftlich, ausreichenden Versorgung hinausgeht, so müssen Sie für diese außervertraglichen Leistungen finanziell selber aufkommen.

Ist Ihr Kind in der gesetzlichen Krankenkasse versichert und liegt keine Kassenindikation für die KFO-Behandlung vor, so übernimmt die gestzliche Krankenkasse nur die Erstuntersuchung. Alle weiteren Kosten gehen zu Ihren Lasten.

Ist Ihr Kind privat versichert, so erhalten Sie von Ihrer Privatkasse bzw. von Ihrer Beihilfestelle die tariflichen Erstattungen.

 

 
 

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