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 | Häufig gestellte Fragen - für Eltern | | |
Wann sollten Sie Ihr Kind das erste Mal bei uns vorstellen?
Nach Ansicht des Berufsverbandes der Deutschen Kieferorthopäden
sollte der erste Besuch beim Kieferorthopäden im 5. - 6. Lebensjahr
erfolgen. Früh erkannte Fehlstellungen lassen sich häufig einfach
behandeln und verhindern so eine ungünstige Entwicklung während des
Wachstums.
Alarmzeichen wie Lutschen nach dem 5. Lebensjahr, frühzeitiger
Milchzahnverlust oder aber Zahnverletzungen sollten Sie als Eltern
nutzen, um Ihr Kind beim Kieferorthopäden vorzustellen.
Wie lange dauert eine normale KFO-Behandlung ?
Sie sollten von einer zirka vierjährigen Behandlung ausgehen. In der
Regel dauert der aktive Teil der Behandlung drei Jahre. Anschließend
sollte das Ergebnis mindestens ein Jahr intensiv stabilisiert werden,
um Verschlechterungen vorzubeugen.
Wie oft muss Ihr Kind zu uns kommen?
Nach dem Einsetzen der Behandlungsgeräte muss Ihr Kind alle vier bis
sechs Wochen zur Kontrolle zu uns kommen. Ist die aktive Behandlung
beendet, so kommt Ihr Kind alle acht bis zwölf Wochen zur intensiven
Retentionskontrolle in unsere Praxis bis wir die Abschlussbesprechung
machen.
Was geschieht mit den Weisheitszähnen?
Bevor wir die Abschlussbesprechung machen, erstellen wir ein aktuelles
Röntgenbild zur Beurteilung der Weisheitszähne. Nach der Auswertung
dieses Röntgenbildes und nach Überprüfung im Munde Ihres Kindes legen
wir uns fest, ob wir die Weisheitszähne unter Klammerkontrolle
durchbrechen lassen oder ob die Weisheitszähne besser entfernt werden
sollten.
Wer übernimmt die Kosten der KFO-Behandlung Ihres Kindes?
Ist Ihr Kind in der gesetzlichen Krankenkasse versichert und liegt eine
entsprechende Kassenindikation für die KFO-Behandlung vor, so übernimmt
die gestzliche Krankenkasse nach Genehmigung des entsprechenden Plans
die Kosten für eine kassenwirtschaftlich und ausreichende Versorgung.
Sie müssen quartalsweise einen Eigenanteil von 20 bzw. 10 Prozent
bezahlen, den Sie nach dem erfolgreichen Ende der Behandlung von der
gesetzlichen Krankenkasse zurückerhalten.
Wünschen Sie eine Behandlung, die über den engen Rahmen einer
kassenwirtschaftlich, ausreichenden Versorgung hinausgeht, so müssen
Sie für diese außervertraglichen Leistungen finanziell selber aufkommen.
Ist Ihr Kind in der gesetzlichen Krankenkasse versichert und liegt
keine Kassenindikation für die KFO-Behandlung vor, so übernimmt die
gestzliche Krankenkasse nur die Erstuntersuchung. Alle weiteren Kosten
gehen zu Ihren Lasten.
Ist Ihr Kind privat versichert, so erhalten Sie von Ihrer Privatkasse
bzw. von Ihrer Beihilfestelle die tariflichen Erstattungen.
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