HOME
ÜBER UNS
UNSERE PHILOSOPHIE
KFO FÜR KIDS
KFO FÜR ERWACHSENE
INFOS FÜR ELTERN
SOS
FAQ
LINKS
KONTAKT
BIENVENUE

Kosten

 

Im Rahmen der vetragszahnärztlichen Versorgung


Ist der Patient zu Beginn der Behandlung mindestens 18 Jahre alt, gelten die folgenden Kassenbestimmungen:

Nur bei schweren Kieferanomalien, die kombiniert kieferchirurgisch und kieferorthopädisch behandelt werden müssen ( angeborene Mißbildungen, skelettale Mißverhältnisse und verletzungsbedingte Fehlstellungen ) ist eine Behandlung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse möglich, falls mindestens eine der folgenden Kassen - Indikationen vorliegen: A5, D4, M4, O5, B4, K4.

D.h. nur wenn im Zusammenhang mit der kieferorthopädischen Behandlung eine umfangreiche Kieferumstellungsoperation nötig ist, die vom Kieferchirurgen durchgeführt wird, kann eine sogenannte Kassenindikation für die entsprechende Behandlung vorliegen.

In diesem Fall legen wir der gesetzlichen Krankenkasse den Kassenbehandlungsplan vor, der dann von der Krankenkasse genehmigt werden muss. Von allen kieferorthopädischen Kassenleistungen muß der Patient einen 20-prozentigen Eigenanteil übernehmen, der beim erfolgreichen Ende der Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse rückerstattet wird.
Für die Behandlung im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot.

Sollten Sie eine Behandlung wünschen, die den engen Rahmen der kassenwirtschaftlich ausreichenden Versorgung sprengt, so ist dies auf privater Basis selbstverständlich möglich. Gerne klären wir Sie über diese außervertraglichen Leistungen in einem persönlichen Gespräch auf.

Im Rahmen einer Privatbehandlung

Wenn keine Kassenindikation für eine kieferorthopädische Erwachsenenbehandlung vorliegt, erfolgt die Versorgung im Rahmen einer Privatbehandlung. Sollten Sie privat für den Bereich der Kieferorthopädie versichert sein, so lassen Sie es uns wissen. Den Heil- und Kostenplan legen Sie bitte Ihrer Privatversicherung vor.

Wenn Sie beihilfeberechtigt sind klären Sie bitte, ob Ihre Beihilfe eine kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen anteilsmäßig übernimmt. Meist ist dies nicht der Fall.
Wenn Sie keinen privaten Versicherungsschutz für den Bereich der Kieferorthopädie besitzen, müssen sie sebst für die anfallenden Kosten, die im Heil- und Kostenplan spezifiziert sind, aufkommen.

 

 
 

home | über uns | unsere philosophie | kfo für kinder | kfo für erwachsene | infos für eltern
sos | faq | links | kontakt | impressum | datenschutz